Wir wollen Kinder und Jugendliche im Einklang mit ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dabei unterstützen, sich frei von jeder Art körperlicher, emotionaler oder sexueller Gewalt bestmöglich zu entfalten. Daher stellen wir höchste Ansprüche sowohl an die Leiter, Priester und Betreuer unserer Initiativen, damit sie sich stets für das Wohl der ihnen Anvertrauten einsetzen, als auch an unsere Einrichtungen, damit sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
Leiter sind erwachsene Personen, denen fortdauernd Aufgaben der Leitung unserer Jugendarbeit anvertraut werden. Sie haben sich durch Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie durch eine vorbildliche Beachtung unserer Richtlinien als dafür geeignet erwiesen, erhalten eine intensive Aus- sowie eine kontinuierliche Weiterbildung und suchen immer wieder die Bewertung ihrer Arbeit – u.a. durch die Eltern der Kinder und Jugendlichen.
Priester begleiten unsere Jugendarbeit seelsorglich und werden nach den gleichen Kriterien, wie die Leiter (s.o.), ausgewählt, ausgebildet und bewertet.
Betreuer sind erwachsene Personen oder Jugendliche ab 16 Jahre, die zeitweise für bestimmte
Aktivitäten als Betreuer ernannt werden (z.B. Eltern der Kinder und Jugendlichen).
Gegenüber den Leitern, Priestern und Betreuern erheben wir den Anspruch hoher fachlicher und sozialer Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Bevor ihnen Kinder bzw. Jugendliche anvertraut werden, müssen sie sich zu einem Verhaltenskodex verpflichten (s.u.), der ihnen zuvor eingehend erläutert und anschließend jährlich in Erinnerung gerufen wird.
Den Leitern kommt die Aufgabe zu, diesen Verhaltenskodes in ihrem Verantwortungsbereich allen Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bekannt zu machen, die Betreuer auszubilden und dessen Einhaltung zu überwachen. Sobald sie von möglichen Verfehlungen erfahren, ist es ihre Aufgabe, diese unmittelbar zu unterbinden und den Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu informieren. Darüber hinaus soll er die betroffenen Personen darum zu bitten, den o.a. Beauftragten ebenfalls direkt zu informieren.
Diese Richtlinien der Studentischen Kulturgemeinschaft für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind fester Bestandteil der Qualitätssicherung für unsere Jugendarbeit. Der Verein überprüft ihre Wirksamkeit und Einhaltung. Alle (Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Betreuer, Priester und Leiter) werden angehalten, Verstöße direkt dem Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft sowie dem Vorstand zu berichten.
Die Kontaktdaten zum Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind der Website www.StudKult.de zu entnehmen. Der Beauftragte achtet auf die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, ist für die Ausbildung der Leiter im Hinblick auf diese Richtlinien verantwortlich und achtet bei Verstößen gegen die Richtlinie auf ein ordentliches Verfahren zur Klärung des Vorfalls.
Bei möglichen Verfehlungen gebührt dem aufmerksamen Respekt gegenüber möglichen Opfern höchste Priorität. Verfehlungen im vertrauensvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind ohne Toleranz und Rücksicht auf nachrangige Kriterien für alle Betroffenen transparent aufzuklären. Weitere Details zu Procedere und Sanktionen sind in einer eigenen Richtlinie definiert.